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Bereits mit Schreiben vom 19.09.2007 ist Herr Heddens vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung zertifiziert worden. Dieser Anerkennung ist eine erfolgreiche Absolvierung eines entsprechenden Fachlehrgangs mit 120 Zeitstunden und 2 Leistungskontrollklausuren vorangegangen.

Inhalt & Dozenten entsprechend weitgehend dem Fachanwalt für Insolvenzrecht, sind jedoch speziell auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe zugeschnitten. Die fachliche Leitung unterlag einem der renomiertesten Insolvenzverwalter in Deutschland: Dr. Jobst Wellensiek , Fachanwalt für Insolvenzrecht, Heidelberg (Vulkanwerft, Maxhütte).

Mit dieser Bestellung wird die Fachkompetenz der KANZLEI auf diesem Gebiet weiter gestärkt!Hier finden Sie die Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von „Fachberatern (DStV)“ Richtlinien

 

Unsere Leistungen auf diesem Gebiet:

[titled_box title=”Wir übernehmen Sanierungsmandate und unterstützen Mandanten und Banken bei:”]

Fachberater

  • Fortführungsberatung
  • Erarbeitung und Überwachung von Sanierungskonzepten
  • Verhandlungen mit Banken und Gläubigern
  • Beratung bei übertragender Sanierung / Unternehmensverkauf
  • Vorbereitung des Insolvenzantrages
  • Erstellung von (rückständigen) Jahresabschlüssen / Bilanzen für alle gängigen Rechtsformen
  • Übernahme der Buchhaltung mit Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs durch den Mandanten / Bank mittels Kanzlei.online

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[titled_box title=”Steuerberatung im Rahmen der Insolvenz”]
Durch unsere Erfahrung im Bereich der steuerlichen Abwicklung insolventer Unternehmen unterstützen wir Insolvenzverwalter insbesondere bei:

  • Erstellung von (rückständigen) Jahresabschlüssen / Bilanzen für alle gängigen Rechtsformen
  • Erstellung aller Steuererklärungen für insolvente Unternehmen
  • Erstellung von Insolvenz-Eröffnungsbilanzen
  • Übernahme der Buchhaltung mit Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs durch den Insolvenzverwalter mittels Kanzlei.asp
  • Erstellung der Lohnabrechnungen im Falle der Fortführung
  • Übernahme der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten für den Insolvenzverwalter
  • Teilnahme an Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger / Finanzverwaltung
  • Übernahme der Buchhaltung mit Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs durch den Insolvenzverwalter mittels Kanzlei.online

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[toggle_framed title=”Sprechen Sie uns an!”]

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