Fixhonorar für absolute Honorarsicherheit

UNSER "UNTERNEHMERHONORAR" als "FIXHONORAR"

Aus unzähligen Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass jeder unterschiedliche Ansprüche an seinen Steuerberater stellt – und das ist auch gut so! Wir lieben es, von Ihnen gefordert zu werden und wir wollen bewusst keine Massenlösungen anbieten. Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistung ist unser Anspruch. Eine gewisse Grundstruktur ist natürlich erforderlich. Deshalb haben wir unsere Dienstleistungen entsprechend strukturiert. Alle Details sehen Sie in unserer Leistungsübersicht.

FIXHONORAR = absolute Honorarsicherheit!

Alle von ihnen laufend benötigten Leistungen sind über dieses fixe monatliche Unternehmerhonorar abgegolten. Damit werden insbesondere größere Zahlungen, wie z.B. für den Jahresabschluss vermieden, da dieses in dem Fixhonorar ebenfalls enthalten ist.

LEISTUNGSUMFANG – transparent und anpassbar!

Das UNTERNEHMERHONORAR deckt bereits eine Reihe unterschiedliche Beratungsleistungen ab.

Welchen Leistungsumfang Sie benötigen, können Sie durch die Wahl des jeweiligen Leistungsbündels selbst entscheiden.

Leistungsbündel

In dem Leistungsbündel „Business“ sind insbesondere die Zusatzleistungen zur Finanz- und Lohnbuchführung inkludiert.

Laufende Anfragen

„Tür und Angel-Beratung“ beispielsweise zu laufenden steuerlichen und buchhalterischen Problemen und Fragen der Lohnabrechnung

Lohn-Hotline

telefonische Hilfe bei allen Lohnfragen

Herbstgespräch

Ein „Herbstgespräch“, bei dem die Entwicklung ihres Unternehmens insbesondere auf zu erwartende Steuerzahlungen mit ihnen besprochen wird

Bescheinigungen

Erstellung aller gängigen Bescheinigungen im Lohnbereich

Kanzlei App

Neben der KANZLEI-App mit aktuellen Informationen und Videos zum Thema „Steuern“ stellen wir Ihnen einen digitalen Zugang zur Kanzlei über eine App zur Verfügung. 

Was ist mit der Beratung zu komplexeren betriebswirtschaftlichen Themen?

NICHT enthalten in diesem Unternehmerhonorar sind steuerliche und betriebswirtschaftliche Anfragen zu einem konkreten Projekt (Z.B. Teilnahme an Betriebsprüfungen, Erstellung von Planungsrechnungen, Hilfe bei Investitionsentscheidungen etc)

Jedoch haben wir auch für diese sogenannten Wissensbasierten Leistungen einen umfangreichen Leistungskatalog mit festen Honoraren entwickelt. Sprechen Sie uns an!

HONOARGARANTIE – Sie haben kein Risiko!

Solange wir Ihnen nicht mitteilen, dass es sich bei einer Anfrage um ein neues "Einzelprojekt" handelt, ist diese Beratung in unserem vereinbarten Unternehmerhonorar enthalten. So haben Sie kein Kostenriskio!

Das bedeutet für Sie, keine Überraschung mehr, wenn Sie von unserer Kanzlei  eine Honorarnote erhalten.